CE-Kennzeichnung

Seit dem 1. Juli 2013 gilt die neue EU-Bauproduktenverordnung, kurz BauPVO. Nach dieser Verordnung müssen bald alle Bauprodukte eine CE-Kennzeichnung besitzen, aber..

Was besagt die CE-Kennzeichnung eigentlich?

Wenn ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, darf man davon ausgehen, dass es die speziell dafür geltenden Normen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt erfüllt. Eine CE-Kennzeichnung und die dazugehörige Leistungserklärung beschreiben die Eigenschaften und Leistungen eines Produkts. Bei einem Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung darf man daher sichergehen, dass das Produkt nach den europäischen technischen Methoden und/oder Spezifikationen geprüft und bewertet ist.
 

Gibt es eine CE-Kennzeichnungspflicht für alle Bauprodukte?

Noch gibt es keine CE-Kennzeichnungspflicht für alle Bauprodukte. Allerdings müssen in ein paar Jahren alle Bauprodukte mit dieser CE-Kennzeichnung versehen sein. Gemäß der Bauproduktenverordnung gilt die CE-Kennzeichnung als Pflicht, wenn auf das betreffende Produkt eine harmonisierte europäische Norm (hEN) zutrifft. Über den Link Modul CE-Kennzeichnung finden Sie, welche harmonisierte europäische Norm für ein bestimmtes niederländisches Produkt gilt.

Die EU-Bauproduktenverordnung gilt für ganz Europa und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
 

CE-Kennzeichnung & Leistungserklärung

Die Bauproduktenverordnung, kurz BauPVO, schreibt neben einer CE-Kennzeichnung auch eine Leistungserklärung für das Bauprodukt vor (vorausgesetzt, die harmonisierte europäische Norm steht für das Produkt zur Verfügung).

Die Leistungserklärung enthält Angaben zur Leistung des Bauprodukts. Selbstverständlich erhalten Abnehmer wie Bauunternehmer, Zwischenhandel und Privatleute (und eventuell der indirekte Abnehmer, der Architekt) diese Angaben vom Hersteller/Importeur.
 

Gilt die CE-Kennzeichnung auch für Flachdachausstiege?

Wie bereits erwähnt, gilt die CE-Kennzeichnung noch nicht für Flachdachausstiege, weil für dieses Produkt eine harmonisierte europäische Norm fehlt. Selbstverständlich bringen wir diesem Thema großes Interesse entgegen. Deshalb prüfen wir gerade, wie wir eine CE-Kennzeichnung für unser Produkt erhalten können.

Der erste Schritt auf diesem (komplexen) Weg besteht aus einer Anfrage bei der EOTA, der europäischen Organisation für technische Zulassungen. Bei der EOTA muss man als Hersteller/Importeur eines Produkts einen Antrag zur Ausarbeitung einer speziellen Richtlinie, der ETAG (Leitlinie für europäische technische Zulassungen) oder zum CUAP-Verfahren (Common Understanding Assessment Procedure) stellen.

Der nächste Schritt ist die Ausarbeitung/Entwicklung einer ETA (europäischen technischen Zulassung) aufgrund der bereits erwähnten ETAG oder des CUAP. Ein Hersteller kann nicht selbst eine ETA entwickeln. Das muss ein unabhängiges Institut (einer notifizierten Zertifizierungsstelle) tun.

Nach der Ausstellung einer ETA für das betreffende Produkt muss der Hersteller aktiv werden, weil es bei einer CE-Kennzeichnung um eine Herstellererklärung geht. Wenn ein Hersteller eine CE-Kennzeichnung (aufgrund der ETA) auf sein Produkt anbringt, erklärt er damit, dass sein Produkt den Anforderungen, die für dieses Produkt in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt gelten, genügt.

Wie bereits erwähnt, gilt für Flachdachausstiege keine harmonisierte Norm. Aus diesem Grund ist für Flachdachausstiege noch keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Selbstverständlich halten wir uns ständig über dieses Thema auf dem Laufenden.

29.jpg