Schall umgibt uns immer und überall und daher auch zu Zeiten und an Orten, wo dies nicht erwünscht ist; Lärm. Einwirkung von Lärm kann lästig sein, Schlafstörungen verursachen, Alltagsaktivitäten stören und zu Stressreaktionen führen. In den Niederlanden ist der Straßen-, Schienen- und Luftverkehr die Hauptquelle der Lärmbelastung in einer Wohnumgebung. Für ein angenehmes Umfeld ist es daher wichtig, dass bauliche Konstruktionen, und daher auch ein Flachdachausstieg, durch einen entsprechenden Schallschutz einen ausreichenden Schutz gegen Außengeräusche bieten.
Der Mindestschutzgrad, den ein Gebäude bieten sollte, ist in des Niederländische Bauerlasses festgelegt. Hier wird bestimmt, dass äußere Trennkonstruktionen eines Raums oder eines Gebäudes grundsätzlich eine typische Schalldämmung von mindestens 20 dB aufweisen müssen. Je nach Funktion und Lage des Gebäudes gelten noch mehr Regeln für die maximal zulässige Lärmbelastung; sie sind im Lärmschutzgesetz festgelegt. Das kommt noch, dass die Lärmbelastung (das Empfinden von Geräuschen als lästig und also subjektiv) noch immer zunimmt, obwohl zum Beispiel die Autos immer leiser werden. Die Auftraggeber stellen daher immer höhere Anforderungen an die Schalldämmung des zu errichtenden Gebäudes.
Staka reagiert auf diese Entwicklung mit einem Flachdachausstieg mit KOMO-Zertifikat. Mit diesem Prüfzeichen wird nachgewiesen, dass der Flachdachausstieg die Anforderungen an äußere Trennkonstruktionen erfüllt, wie in des Bauerlasses festgelegt sind. Darüber hinaus hat Staka einen Flachdachausstieg mit Glas, das Toplight, entwickelt. Dieser elegante Flachdachausstieg verfügt über eine schalldämmende Dreifachverglasung, die eine Schalldämmung von bis zu 43 dBA bietet. Um dies zu erreichen, erfüllt die Glasscheibe des TopLight-Flachdachausstiegs unter allen Bedingungen, unabhängig von der Lage des Gebäudes, die Anforderungen des Lärmschutzgesetzes.
Haben Sie Fragen zu dem Schallschutz eines Staka Flachdachausstiegs? Dann kontaktieren Sie uns bitte.